Sammelkriterien Astablageplatz und Grüngutschütte

29. April 2021: Die Gemeinde Wiesent bittet alle Bürger sich an die Anlieferkriterien beim der Astablagestelle und Grüngutschütte zu halten. In letzter Zeit kam es immer wieder zu wilden Müllablagerungen und illegaler Entsorgung von Sperrmüll.

Laut den Vorgaben des Landratsamtes dürfen in der Grüngutschütte haushaltsübliche Mengen an Strauchschnitt, Grasschnitt, Vertikutierrückstände, Moos, Laub, Fallobst, Blumen und Topfplanzen abgeladen werden.

Nicht entsorgt werden dürfen Katzenstreu, Mist aus Kleintierhaltung, Sägespäne, Grillkohle und Asche (Entsorgung über die Restmülltonne).

Am Astablageplatz können Sträucher und Äste angeliefert werden, nicht angenommen werden Möbelteile, Paletten, Holzgartenzäune, Sperrholz und Faserplatten und alle sonstigen Holzteile.

Auskunft zur richtigen Entsorgung gibt das Landratsamt, Sachgebiet Abfallwirtschaft, die Gemeindeverwaltung oder das Wertstoffhofpersonal.

Ferner wird darum gebeten alle weiteren Wertstoffe, wie Plastik-Blumentöpfe, Kunststoffwannen oder Gartensäcke zu den üblichen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes abzugeben. Der Gemeinde ist es ein Anliegen den Service von Anlieferungen von Grüngut auch außerhalb der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes aufrecht zu erhalten. Sollten aber weiterhin die Sammelkriterien nicht eingehalten werden, müsste der Platz gesperrt werden. Zudem können unerlaubte Ablagerung angezeigt werden.

Auf Rücksicht auf die Anwohner der Bahnhofstraße wird gebeten die Anlieferzeiten montags bis samstags, von 8 bis 18 Uhr, einzuhalten.

So sollte es NICHT aussehen:

Fehlwurf 1  Fehlwurf 3  Fehlwurf 2