Freischneiden von öffentlichen Verkehrsflächen

01. August 2022: Hinweise der Gemeinde zum Schneiden wuchernder Hecken und Ästen.

Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen gemäß Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und Straßenverkehrsordnung (StVO)

Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark, deshalb sollten Sie frühzeitig zurückgeschnitten werden. Warum? Seitlich wuchernde Hecken und überhängende Zweige und Äste an Geh- und Radwegen, sowie Fahrbahnen können Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge gefährden. Ebenso verhindert Überwuchs im Einmündungs- und Kreuzungsbereich oft die Sicht auf den Verkehr und führt vielfach zu Unfällen. Dies muss nicht sein, daher informiert die Gemeinde Wiesent alle Haus- und Grundstücksbesitzer über ihre „Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen“ an öffentlichen Straßen und Wegen.

Merkblatt Freischneiden von Verkehrsflächen