Bekanntmachung: Trink- und Brauchwasserversorgung der Gemeinde Wiesent

13. April 2021: Zum Schutz der derzeitigen und künftigen Trink- und Brauchwasserversorgung der Gemeinde Wiesent ist es erforderlich, dass das Landratsamt Regensburg, die seit 17.06.1996 bestehende Wasserschutzgebietsverordnung auf tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten hin aktualisiert.

Das Landratsamt Regensburg beabsichtigt daher, eine Verordnung zu erlassen, die ein Wasserschutzgebiet für die Brunnen I – III Ammerlohe auf dem Grundstück Fl. Nr. 311 der Gemarkung Wiesent gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz -WHG- und Art. 31 Abs. 2 Bayer. Wassergesetz -BayWG- festsetzt.

 

Das Wasserschutzgebiet soll nach dem Schutzgebietsvorschlag des Sachverständigenbüros für Grundwasser Anders & Raum aus einem Fassungsbereich (Zone I) für die Brunnen selbst, einer engeren Schutzzone (Zone II) und zwei weiteren Schutzzonen (Zone IIIA und Zone IIIB).

 

Der Fassungsbereich (Zone I) für die Brunnen I-III Ammerlohe befindet sich auf dem Grundstück Fl. Nr. 311 der Gemarkung Wiesent (Gemeinde Wiesent). Die engere Schutzzone (Zone II) umfasst neben dem unmittelbaren Nahbereich der Brunnen auch weitere Grundstücke der Gemarkungen Wiesent (Gemeinde Wiesent) und Kiefenholz (Stadt Wörth a. d. Donau). Die weitere Schutzzone (Zone IIIA) umfasst Grundstücke der Gemarkungen Wiesent, Kruckenberg (Gemeinde Wiesent) und der Gemarkung Kiefenholz (Stadt Wörth a. d. Donau). Die weitere Schutzzone (Zone IIIB) umfasst Grundstücke der Gemarkungen Wiesent, Kruckenberg, Forstmühler Forst (Gemeinde Wiesent), der Gemarkung Forstmühler Forst (Gemeinde Bach a. d. Donau) und Grundstücke im gemeindefreien Gebiet Forstmühler Forst.

 

Den Planunterlagen liegt ein Grundstücksverzeichnis mit sämtlichen im Schutzgebiet liegenden Grundstücken bei. Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und der einzelnen Schutzzonen ergeben sich aus dem beim Landratsamt Regensburg, bei der Gemeinde Wiesent sowie bei den Verwaltungsgemeinschaften Donaustauf und Wörth a. d. Donau ausliegenden Planunterlagen.

 

Gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird das Vorhaben hiermit bekannt gemacht.

 

Die Planunterlagen des Sachverständigenbüros für Grundwasser Anders & Raum sind in der Zeit vom 12.04.2021 bis einschließlich 11.05.2021 (Auslegungsfrist)

 

a)    beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, Zi.-Nr. 4.051

b)    bei der Gemeinde Wiesent, Bahnhofstraße 1, 93109 Wiesent, Zi.-Nr. 103

c)    bei der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a. d. Donau, Rathausplatz 1, 93086 Wörth a. d. Donau, Sitzungssaal (Rathaus)

d)    bei der Verwaltungsgemeinschaft Donaustauf, Wörther Straße 5, 93093 Donaustauf, Zi.-Nr. 105

 

während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

 

Die Bekanntmachung des Vorhabens wird gemäß und Art. 27 a des BayVwVfG zusätzlich online auf der Internetseite des Landratsamtes Regensburg http://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/OeffentlicheBekanntmachungen.aspx eingestellt. Dazugehörige Antragsunterlagen/Planunterlagen können innerhalb der o. g. Auslegungsfrist beim Landratsamt Regensburg, bei der Gemeinde Wiesent, bei der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a. d. Donau und bei der Verwaltungsgemeinschaft Donaustauf vollständig eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Papierunterlagen maßgeblich ist.

 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 25.05.2021 (Einwendungsfrist), bei der Gemeinde Wiesent, Bahnhofstraße 1, 93109 Wiesent, bei der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a. d. Donau, Rathausplatz 1, 93086 Wörth a. d. Donau, bei der Verwaltungsgemeinschaft Donaustauf, Wörther Straße 5, 93093 Donaustauf sowie beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift während der üblichen Dienstzeiten Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

 

Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können bis Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist beim Landratsamt Regensburg, bei der Gemeinde Wiesent oder bei den Verwaltungsgemeinschaften Wörth a. d. Donau oder Donaustauf Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben (Art. 73 Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BayVwVfG).Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass

a)         Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, durch öffentliche Bekanntmachung von dem Erörterungstermin benachrichtigt werden können,

b)     die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.

 

Elisabeth Kerscher

1. Bürgermeisterin

 

ANTRAG WSG Ammerlohe August 2019 (Inkl. Anlagen 1 + 2)

Anlage 3 Übersichtslageplan

Anlage 4 Ausbau+PV Br. I

Anlage 4 Ausbau+PV Br. II

Anlage 4 Ausbau+PV Br. III

Anlage 5 Br. I Chemie

Anlage 5 Br. II Chemie

Anlage 5 Br. III Chemie

Anlage 6 Gutachten 2019

Gutachten Anlage 6.1 -GeologischeKarte

Gutachten Anlage 6.2 -Einzugsgebiet

Anlage 7.1 Übersichtslageplan mit Schutzgebietsvorschlag

Anlage 7.2 Lageplan mit Schutzgebietsvorschlag

Anlage 7.3 Luftbild mit Schutzgebietsvorschlag

Anlage 7.4 Auflagenkatalog 2020

Anlage 7.5 Flurstücksverzeichnis