Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028

03. März 2023: Am 31. Dezember 2023 endet die laufende fünfjährige Amtsperiode. Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 müssen daher die Schöffen bzw. Jugendschöffen neu gewählt werden.

Das Schöffenamt in Bayern

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt  bzw. Jugendschöffenamt interessieren, können sich nun mit folgendem Formular bis 20.03.2023 bei der Gemeinde Wiesent bewerben.

Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" sowie dem Merkblatt für Schöffen entnommen werden.

https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/