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Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Regensburg ermittelten Überschwemmungsgebiets am Moosgraben

23.03.2023: Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartiere
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Technologiecampus „Wasserstoff-Cluster Donau“ mit Standort Gewerbepark Wörth-Wiesent

17.03.2023: Fast genau ein Jahr nach der offiziellen Übergabe der Bewerbung wurde der Technologiecampus Wörth-Wiesent am 07.02.2023 mit Ministerratsbeschluss genehmigt.
Wappen

Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 - 2028

03.03.2023: Am 31. Dezember 2023 endet die laufende fünfjährige Amtsperiode. Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 müssen daher die Schöffen bzw. Jugendschöffen neu gewählt werden.
Wappen

Kinder- und Jugendtreff entfällt am 02.03.2023

01.03.2023: Am morgigen Donnerstag, 02.03.23 findet leider kein Kinder- und Jugendtreff statt.
Fasching

Faschingsdienstag, 21.02.2023, Gemeindeverwaltung geschlossen

09.02.2023:
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Petition Flutpolder Wörthhof: Unterschriftenliste liegt bis Montag aus

27.01.2023: Stoppt die Zerstörung unserer Heimat durch Flutpolder!
Logo Kinderhaus

Anmeldung für das Kinderhausjahr 2023 / 2024

20.01.2023: Ab einem Jahr bis hin zum Schuleintritt - in unserem Kinderhaus werden alle Kinder mit offenen Armen begrüßt.
Kindertreff

Re-opening Kindertreff Wiesent - jeden Donnerstag von 15:30 Uhr - 17:30 Uhr

19.01.2023: Kindertreff (ab 8 Jahren): jeden Donnerstag von 15:30-17:30 Uhr
Wappen

Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer ab 01.01.2023

18.01.2023: In der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2022 wurde die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen.
Wappen

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzungen ab 01. Januar 2023

18.01.2023: Die Gemeinde Wiesent erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzungen:
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