Neue Corona-gerechte Lüftungsanlage in der Turnhalle der Schule Wiesent

25. Mai 2022: Die Bundesregierung hat im Sommer 2020 beschlossen, als Corona-Sofortmaßnahme ein auf 2020/2021 befristetes Förderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro zur Corona-gerechten Umrüstung von Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten zu finanzieren und damit einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten.

Corona-gerechte Um- und Aufrüstungsmaßnahmen an stationären RLT-Anlagen (raumlufttechnischen Anlagen) an der Lüftungsanlage Turnhalle-Schule

In Umsetzung dieses Beschlusses hat das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT) Anlagen im Oktober 2020 aufgelegt. Zum 31.12.2021 ist das Förderprogramm planmäßig ausgelaufen. Dieses wurde vorher aufgrund der dynamischen Pandemieentwicklung dreimal erweitert mit dem Ziel, das Übertragungsrisiko mit SARS-CoV-2 insbesondere in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zu reduzieren. Für diese Personengruppe war zum damaligen Zeitpunkt kein Corona-Impfstoff zugelassen.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist, Anreize für Investitionen in die möglichst kurzfriste Um- und Aufrüstung stationärer RLT-Anlagen in Einrichtungen zu schaffen, um das Infektionsrisiko ausgehend von virusbehafteten Partikeln durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen zu senken.

Gefördert werden Investitionen in die Um- oder Aufrüstung bestehender stationärer RLT-Anlagen, die Räume versorgen, in denen regelmäßig Personenansammlungen sattfindet. Die RLT-Anlage musste daher im Bestand für mindestens einen Raum einen Regelluftvolumenstrom von 400 Kubikmeter pro Stunde oder mehr aufweisen.  

 

Die Umbau und Aufrüstungsmaßnahmen an der Lüftungsanlage Turnhalle-Schule umfasst die Maßnahme zur Umluftvermeidung bzw. –reduzierung und zur Erhöhung des Außen- bzw. Frischluftanteils (Außenluftzufuhr), inklusive Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nutzungsanforderungen an den Raum (z.B. adäquate Innenraumtemperatur) bei Erhöhung des Außen- bzw. Frischluftanteils sowie den Einbau von Steuerung und Regelung für den bedarfsgerechten Betrieb der RLT-Anlage insbesondere mit CO2-Sensoren.

 

Begleitmaßnahmen wie z.B. Decken- und Wanddurchbrüche, Planungsleistungen, Brandschutzmaßnahmen werden ebenfalls bei den anrechenbaren förderfähigen Ausgaben von rund 201.800,00 Euro berücksichtigt.

 

Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 %. Die maximale Förderung beträgt 200.000,00 Euro pro RLT-Anlage.