Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern ab 2025

04. Juli 2022: Ausfüllen der Grundsteuererklärung - was müssen Sie tun?

Folgende Daten werden benötigt:

1.            Grundbuchdaten (FlNr., Gemarkung, Größe)

2.            die Art der Nutzung

3.            die Bodenrichtwerte

4.            die Wohnfläche

5.            die Grundstücksfläche (Größe)

6.            das Aktenzeichen des letzten Einheitswertbescheides

Die Erklärung können Sie ab dem 1. Juli 2022 bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - unter https://www.elster.de  abgeben.

Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich registrieren.

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Falls Eigentümerinnen und Eigentümer nicht die Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige oder Steuerberater sie hierbei unterstützen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung abzugeben. Ist eine elektronische Abgabe für Sie nicht möglich, kann die Steuererklärung auch auf Papier eingereicht werden.

  • Die bayerischen Formulare stehen bereits in einer grauen Variante ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck bereit.
  • Alternativ stehen Ihnen die bayerischen Formulare in der grünen Variante ab dem 1. Juli 2022 in den bayerischen Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden zur Verfügung. Diese grünen Erklärungsvordrucke dürfen handschriftlich ausgefüllt werden.

Die Bayerische Steuerverwaltung ist bestrebt, mit einem vielfältigen und umfangreichen Informationsangebot für die Bürgerinnen und Bürger den erwarteten hohen Informationsbedarf zur neuen Grundsteuer zu begegnen. Ziel ist es insbesondere, die Bürgerinnen und Bürger adressatengerecht bei der Erklärungsabgabe zu unterstützen. Hierfür stellt die Bayerische Steuerverwaltung folgendes Unterstützungsangebot bereit:

  • Unter www.grundsteuer.bayern.de stehen umfassende Informationen rund um das Thema der Grundsteuerreform in Bayern zur Verfügung. Die Internetseite ist bereits jetzt erreichbar und wird fortlaufend um neue Inhalte aktualisiert und erweitert. So ist geplant, neben FAQs auch detaillierte Videos zur Verfügung zu stellen, die die Erklärungsabgabe erleichtern und unterstützen sollen.
  • Fragen können in Form einer Chat-Konversation an ein Assistenzsystem (Chatbot) gestellt werden. Hierüber kann rund um die Uhr eine einfache und verständliche Auskunft erfolgen.
  • Zudem steht eine zentrale Informationshotline unter 089/30700077 für allgemeine Fragen im Hinblick auf die Erklärungsabgabe zur Verfügung. Die Hotline wird in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar sein.