Granit-Steinbruch bei Wiesent: Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt

01. April 2021: Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung eines Granit-Steinbruchs am Rauhenberg in der Gemeinde Wiesent.

Von der Firma Fahrner wurden beim Landratsamt Regensburg die Antragsunterlagen  für das BImSchG-Verfahren für die Errichtung und den Betrieb eines Granitsteinbruchs am Rauhenberg in Wiesent eingereicht.

Der Genehmigungsantrag, die dazugehörigen Planunterlagen sowie die behördlichen entscheidungserheblichen Unterlagen liegen in der Zeit vom 22.03.2021 bis 21.04.2021 für jedermann zur Einsicht insbesondere im Landratsamt Regensburg und im Rathaus der Gemeinde Wiesent aus.

  1. Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, Zi.Nr. 4.036, während der Dienststunden, Montag-Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 13.00 bis 17.30 Uhr.      Voraussetzung ist hier vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 0941 4009-345.
  2. Gemeindeverwaltung Wiesent, Bahnhofstraße 1, 93109 Wiesent, Zi.Nr. 103, während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr; die coronabedingten Hygienebestimmungen sind dabei zu beachten.
  3. Der Genehmigungsantrag, die dazugehörigen Planunterlagen sowie die o.g. behördlichen entscheidungserheblichen Unterlagen werden in der Zeit vom 22.03.2021 bis einschließlich 21.04.2021 unter dem Link https://dataspace.landratsamt-regensburg.de/#/public/shares-downloads/6Z9Tzm7OwZWJl7pbzHHfHZlmktIFyChy (kann auch aus der Bekanntmachung auf der Homepage des Landkreises übernommen werden) im Internet veröffentlicht.

Möglichkeit für Einwendungen an das Landratsamt Regensburg oder die Gemeinde Wiesent

Das Landratsamt fordert die Öffentlichkeit auf, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bis einschließlich 21.05.2021, 24.00 Uhr schriftlich oder elektronisch beim Landratsamt Regensburg oder der Gemeinde Wiesent  zu erheben. Der elektronischen Form genügt insoweit auch eine einfache E-Mail unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift an die E-Mail-Adresse: einwendungen-steinbruch@landratsamt-regensburg.de

Die Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit den Einwendungsführern, dem Antragsteller sowie den Sachverständige, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzung von Bedeutung sein kann wird am 29.07.2021 ab 9.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Regensburg, ZiNr. 4.0.35, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg durchgeführt.

Den vollständigen Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung vom 02. März 2021 finden sie auf der Homepage des Landkreises unter Öffentliche Bekanntmachungen