21.01.2021 Das Landratsamt Regensburg hat rund 15.000 FFP2 vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erhalten und diese an die Gemeinden im Landkreis Regensburg verteilt.

Abholung im Rathaus
Die Betroffenen bei den Gemeinden können bis zu drei Masken kostenfrei abholen. Zum Nachweis der Bezugsberechtigung hat die Hauptpflegeperson ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person vorzulegen.
Die Ausgabe der Masken erfolgt an der für den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person zuständigen Gemeindeverwaltung beziehungsweise an einer anderen von der Gemeinde bestimmten Abholstelle.
Weitere Infos rund um das Thema Corona auf der Homepage des Landkreises Regensburg.
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