Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Regensburg ermittelten Überschwemmungsgebiets am Moosgraben

23. März 2023: Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs. 1 BayWG).

Auf dem Gebiet der Gemeinden Wiesent, Bach a.d. Donau und der Stadt Wörth a.d. Donau im Landkreis Regensburg wurde das Überschwemmungsgebiet am Moosgraben von Flusskilometer 0,0 bis Flusskilometer 5,2 berechnet und in Plänen dargestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Ermittlung und Dokumentation einer von Natur aus bestehenden Gefährdungslage und nicht um eine durchgeführte oder veränderbare Planung handelt.

Hier können Sie die Bekanntmachung und den gesamten Erläuterungsbericht des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg einsehen:

https://www.landkreis-regensburg.de/media/71586/amtsblatt_landkreis_regensburg_08_2023_vom_24022023.pdf

https://www.landkreis-regensburg.de/media/71532/2023-02-23-bekanntmachung-ueberschwemmungsgebiete-moosgraben.pdf