Änderung der Beitrags- und Gebührensatzungen ab 01. Januar 2023

18. Januar 2023: Die Gemeinde Wiesent erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungssatzungen:

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) ab 01. Januar 2023

Die Gemeinde Wiesent erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende 9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Wiesent vom 21.12.1998


§ 1 Änderung von Vorschriften

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 1,95 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“


§ 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung
„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Zähler verwendet, so beträgt die Gebühr 3,00 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers“.


§ 10 Abs. 5 erhält folgende Fassung
„Wird Bauwasser abgegeben, ohne dass ein Bauwasserzähler verwendet wird, so beträgt die Gebühr 3,00 € pro Kubikmeter entnommen Wasser. Der Verbrauch wird durch Schätzung ermittelt.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) ab 01. Januar 2023

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Wiesent folgende 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS).

§ 1
Änderung von Vorschriften

§ 10 Abs. 1 Satz 2 der BGS/EWS erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser
- im Bereich der Einrichtung Wiesent 2,14 €/m³ Abwasser,
- im Bereich der Einrichtung Dietersweg 2,14 €/m³ Abwasser.“