Landkreis sucht Jugendschöffen – Bewerbung bis Mitte März möglich
Gesucht werden ab sofort interessierte Landkreisbürger. Bewerbungen sind bis Mitte März bei der jeweiligen Heimatgemeinde möglich.
Diese übermittelt die eingehenden Bewerbungen nach Vorprüfung der Eignungsvoraussetzungen dem Kreisjugendamt Regensburg. Die Entscheidung, welche Bewerber dem Amtsgericht Regensburg als Jugendschöffen vorgeschlagen werden, trifft der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Regensburg. Dem Amtsgericht müssen dabei mindestens 82 Personen vorgeschlagen werden, je zur Hälfte Männer und Frauen. Welche Personen aus dieser Vorschlagsliste dann tatsächlich als Jugendschöffen berufen werden, entscheidet wiederum ein unabhängiger Wahlausschuss des Amtsgerichts.
Weitere Auskünfte erteilt auch das Kreisjugendamt Regensburg, Carina Zenger (Tel. 0941/4009-471, E-Mail: carina.zenger@lra-regensburg.de). Alle Informationen zum Schöffenamt finden Sie auch unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ oder in der Pressemitteilung des Landratsamtes Regensburg.