Landkreis sucht Jugendschöffen – Bewerbung bis Mitte März möglich

07. März 2018: Am 31. Dezember 2018 endet die laufende fünfjährige Amtsperiode der Jugendschöffen. Für die Amtszeit von 2019 bis 2023 müssen daher die Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht Regensburg und die Jugendkammer beim Landgericht Regensburg neu gewählt werden.

Gesucht werden ab sofort interessierte Landkreisbürger. Bewerbungen sind bis Mitte März bei der jeweiligen Heimatgemeinde möglich.

Diese übermittelt die eingehenden Bewerbungen nach Vorprüfung der Eignungsvoraussetzungen dem Kreisjugendamt Regensburg. Die Entscheidung, welche Bewerber dem Amtsgericht Regensburg als Jugendschöffen vorgeschlagen werden, trifft der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Regensburg. Dem Amtsgericht müssen dabei mindestens 82 Personen vorgeschlagen werden, je zur Hälfte Männer und Frauen. Welche Personen aus dieser Vorschlagsliste dann tatsächlich als Jugendschöffen berufen werden, entscheidet wiederum ein unabhängiger Wahlausschuss des Amtsgerichts.

Weitere Auskünfte erteilt auch das Kreisjugendamt Regensburg, Carina Zenger (Tel. 0941/4009-471, E-Mail: carina.zenger@lra-regensburg.de). Alle Informationen zum Schöffenamt finden Sie auch unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ oder in der Pressemitteilung des Landratsamtes Regensburg.