Kein Grünschnitt und Kompost ans Gewässer

11. Oktober 2018: Wir weisen darauf hin, dass das Ablagern von Grünschnitt, Kompost, Fallobst und ähnlichen Stoffen auf dem Uferrandstreifen gegen das Wassergesetz verstößt und eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Aus den Grünschnittablagerungen und Komposthaufen gelangen nährstoffreiche Sickerwässer in die Bäche, die dort zu Überdüngung und Fäulnis führen. Dadurch wird das Selbstreinigungsvermögen der Gewässer bei Weitem überschritten. Sauerstoffmangel, Faulschlammbildung, Bewuchs mit Bakterien, Algen und Abwasserpilz bis hin zu Fischsterben sind die Folgen.

Die Lebensgrundlage vieler aquatischer Tiere und Pflanzen wird zerstört. Bei Hochwasser kann das abgelagerte Material außerdem ins Gewässer abschwemmen, was zusätzlich zu gefährlicher und vermeidbarer Verstopfung von Durchlässen führen kann.

Aus diesen Gründen stellt die Ablagerung von Grünschnitt und Kompost am Bachufer in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar (§103 Wasserhaushaltsgesetz WHG).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Wasserwirtschaftsamtes vom 08.10.2018